Eure Vorgehensweisen in diesen Situationen?

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h
hupsala
Beiträge: 19
Registriert: Donnerstag 9. März 2023, 22:38

Eure Vorgehensweisen in diesen Situationen?

Beitrag von hupsala »

Hallo,

a) bei der augenärztlichen Untersuchung kamen Werte raus, die dann in der Brille benutzt wurden, die nicht stimmten, wie sich herausgestellt hat, weil bei der Untersuchung ein Infekt vorlag und Medikamente eingenommen wurden, die auf die Augen gingen. Muss der Kunde bei Euch die neuen Gleitsichtgläser auch in voller Höhe zahlen?

b) Gleitsichtgläser werden nach 2 Monaten noch immer nicht vertragen und der Kunde wünscht stattdessen normale Einstärkegläser. Muss der Kunde die Einstärkengläser auch bezahlen?

Oder ist jeder Fall sozusagen von einer evtl. Zufriedenheitsgarantie abgedeckt und der Kunde muss nichts bezahlen?

Danke.

Gruß
O
Oppicker
Beiträge: 2152
Registriert: Dienstag 19. September 2006, 11:16
Wohnort: 47829 Uerdingen

Re: Eure Vorgehensweisen in diesen Situationen?

Beitrag von Oppicker »

Zu a:
ja, aber der Patient hat regressansprüche gegen den arzt
Zu b:
Wenn keine verträglichkeitsgarantie gegeben wird, dürften die Kosten für getrennte Brillen beim Kunden hängen bleiben.
Immerhin wurden die Stärken gemäß seiner Angaben bei der stärkenmesung ermittelt. Und eine Gewähr, dass jeder mit Gleitern zurechtkommt, kann der Optiker auch nicht geben
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)
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Lutz
Beiträge: 5096
Registriert: Donnerstag 3. März 2011, 10:28

Re: Eure Vorgehensweisen in diesen Situationen?

Beitrag von Lutz »

zu a)
Abgesehen von der juristischen Aufdröselung des Problems gibt es unter Berücksichtigung von z.B. den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Augenoptiker und Glashersteller sowie zwischen Optiker und Brillenträger, der Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen Brillenträger und Optiker, Art, Preis und Kalkulation der Gläser, Kommunikationsfähigkeit und Kompromißbereitschaft der Beteiligten oder sonstigen mir gerade nicht einfallenden Argumenten sicherlich verschiedene denkbare Lösungen, die ggf. in unterschiedliche Kostenbelastungen für Brillenträger, Optiker und Augenarzt münden können.

zu b)
Es gibt "Verträglichkeitsgarantie-Varianten", bei denen bei einem Umtausch der Gläser am Ende die teuerste Variante bezahlt werden muß (Gleitsichtgläser wurden bezahlt, werden dann zurückgenommen, stattdessen werden Einstärkengläser geliefert, aber kein Geld erstattet und nichts zusätzlich berechnet); es gibt aber auch Varianten, bei denen die Gleitsichtgläser komplett erstattet werden und am Ende nur die tatsächlich gelieferten Gläser bezahlt werden. Ohne eine solche Garantie müßten wahrscheinlich alle Gläser bezahlt werden; die Gleitsichtgläser werden dann nicht zurückgenommen. Weitere Varianten möglicherweise analog zu Antwort a)... :wink:
Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurden. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Otto, Loriot, Astrid Lindgren und ‚Schmidt­einander'.
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