Möglich hier -sowohl bei Wirkungsvariationsgläsern ("Gleitsicht") wie auch im Einstärkensektor- "es geht": Die volle Breite.Armin hat geschrieben: Lässt sich da ungefähr eine Aussage machen, wie breit der scharf zu sehende Bildschirmbreich bei einer Brille mit 1m Distanz sein müsste? Sind das zumindest 30cm?
Wow, das ging ja schnell - nicht mal ein Monat. :-> Die Lieferkette aus China...Armin hat geschrieben:Ich habe die reklamierte Brille jetzt wieder zurück bekommen und die ist jetzt erheblich besser.
<krümelkack> Übrigens sind es bei jeder dieser Brillen unendlich viele Schärfenbereiche, da die Wirkung stufenlos ansteigt. Wären es 2 oder 3 Bereiche, hätte man sichtbare Trennungen im Glas. Genauer wäre also Haupt-Schärfebereich oder Haupt-Sehbereich.Der einzige unterschied war, dass im Auftrag 1m angegeben wurde statt wie vorher 1,5 m. Bei diesem Optiker macht das einen gewaltigen Unterschied und resultiert in einer völlig unterschiedlichen Brille. Bei der Angabe von 1,5 m bekam ich eine Brille mit 3 Schärfe Bereichen, da war ganz oben noch ein dritter Bereich für die Raumsicht drin.
Das könnte sich durchsetzen, da man für die vielen Filialen halt auch die Dümmsten als Mitarbeiter nehmen muß und da ist der Computer evtl. das kleinere Übel. Und mit KI wird ja eh alles viiiel besser!!1einsoptikgutachter hat geschrieben:Voraussetzung: Richtige Stärken, richtige Distanzmessung/en, richtige Einarbeitung, u.v.v. mehr.
Neu ist, daß der Computer entscheidet.....was man erhält.
Die Dümmsten sind die, die noch dageblieben sind, meinst du.yyz hat geschrieben:Das könnte sich durchsetzen, da man für die vielen Filialen halt auch die Dümmsten als Mitarbeiter nehmen muß und da ist der Computer evtl. das kleinere Übel.
Wen meinst du anzusprechen mit deiner Aussage?optikgutachter hat geschrieben:[...]
Die Personen, welche im Nichtwissen der Vorschriften refraktionieren.GodEmperor hat geschrieben:Wen meinst du anzusprechen mit deiner Aussage?optikgutachter hat geschrieben:[...]
Müsste ein Jurist beantworten.nixblicker hat geschrieben:@og... das ist ja so weit bekannt. Aber nochmal: kann man den Mitbewerber belangen,
oder einen gesellen weil er. refraktioniert, oder kann.man ihn nur für fehlerhafte refraktionen belangen?
angefangen. Was, ausser Refra...optikgutachter hat geschrieben:Viele wissen gar nicht, dass sie das was sie tun gar nicht dürfen!