Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

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A
Armin
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von Armin »

Hallo,
Ich habe die reklamierte Brille jetzt wieder zurück bekommen und die ist jetzt erheblich besser. Es sind jetzt zwei Schärfe Bereiche im Glas, unten der Nahbereich und oben der Bildschirmbereich. Die Unschärfe Bereiche am linken und rechten Rand sind jetzt viel kleiner und der Bereich für den Bildschirm entsprechend breiter.
Der einzige unterschied war, dass im Auftrag 1m angegeben wurde statt wie vorher 1,5 m. Bei diesem Optiker macht das einen gewaltigen Unterschied und resultiert in einer völlig unterschiedlichen Brille. Bei der Angabe von 1,5 m bekam ich eine Brille mit 3 Schärfe Bereichen, da war ganz oben noch ein dritter Bereich für die Raumsicht drin.
Also wenn du bei diesem Optiker eine reine Bildschirmbrille haben möchtest dann im Auftrag nicht mehr als 1m Entfernung angeben, sonst besteht die Gefahr dass du eine völlig falsche Brille bekommst. Wie sich ja hier im Forum heraus gestellt hat, ist das nicht bei jedem Optiker so. Nach meiner Erfahrung verhält es sich aber so bei diesem speziellen Optiker.

Viele Grüße,
Armin
l
lisari
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von lisari »

Danke, dass Du nochmal berichtest, jetzt wo es funktioniert. Erfahrungen finde ich immer sehr hilfreich. Bild

Gruß
Lisa
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optikgutachter
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von optikgutachter »

Armin hat geschrieben: Lässt sich da ungefähr eine Aussage machen, wie breit der scharf zu sehende Bildschirmbreich bei einer Brille mit 1m Distanz sein müsste? Sind das zumindest 30cm?
Möglich hier -sowohl bei Wirkungsvariationsgläsern ("Gleitsicht") wie auch im Einstärkensektor- "es geht": Die volle Breite.
(Eingrenzungen will keiner haben. Muss auch nicht sein.)

Voraussetzung: Richtige Stärken, richtige Distanzmessung/en, richtige Einarbeitung, u.v.v. mehr.
Neu ist, daß der Computer entscheidet.....was man erhält.
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yyz
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von yyz »

Armin hat geschrieben:Ich habe die reklamierte Brille jetzt wieder zurück bekommen und die ist jetzt erheblich besser.
Wow, das ging ja schnell - nicht mal ein Monat. :-> Die Lieferkette aus China...
Der einzige unterschied war, dass im Auftrag 1m angegeben wurde statt wie vorher 1,5 m. Bei diesem Optiker macht das einen gewaltigen Unterschied und resultiert in einer völlig unterschiedlichen Brille. Bei der Angabe von 1,5 m bekam ich eine Brille mit 3 Schärfe Bereichen, da war ganz oben noch ein dritter Bereich für die Raumsicht drin.
<krümelkack> Übrigens sind es bei jeder dieser Brillen unendlich viele Schärfenbereiche, da die Wirkung stufenlos ansteigt. Wären es 2 oder 3 Bereiche, hätte man sichtbare Trennungen im Glas. Genauer wäre also Haupt-Schärfebereich oder Haupt-Sehbereich.
optikgutachter hat geschrieben:Voraussetzung: Richtige Stärken, richtige Distanzmessung/en, richtige Einarbeitung, u.v.v. mehr.
Neu ist, daß der Computer entscheidet.....was man erhält.
Das könnte sich durchsetzen, da man für die vielen Filialen halt auch die Dümmsten als Mitarbeiter nehmen muß und da ist der Computer evtl. das kleinere Übel. Und mit KI wird ja eh alles viiiel besser!!1eins

Noch gibt es zum Glück gut ausgebildete Optiker, die wissen, was sie machen und Hersteller, bei denen man auf die Glasfertigung Einfluß hat.
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GodEmperor
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von GodEmperor »

yyz hat geschrieben:Das könnte sich durchsetzen, da man für die vielen Filialen halt auch die Dümmsten als Mitarbeiter nehmen muß und da ist der Computer evtl. das kleinere Übel.
Die Dümmsten sind die, die noch dageblieben sind, meinst du.
Rechtschreibung und Zeichensetzung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit der Realität sind purer Zufall.
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optikgutachter
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von optikgutachter »

Wie wäre es wohl,
wenn ein weniger agressiver Ton angeschlagen würde?

Viele wissen gar nicht, dass sie das was sie tun gar nicht dürfen!

Nicht, dass ich das billige!
Aber hier ist nicht der Platz das zu richten.

(Das aufzuzeigen schon.)

Gruß OG
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nixblicker
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von nixblicker »

Nur mal für mich eine Verständnisfrage...

Nicht dürfen bedeutet doch nur,.dass es in den arbeitsrichtlinien so steht.
Strafbar ist es nicht, wenn ein Geselle refraktioniert.

Ähnlich wie auto fahren mit 0.4 promille. Ist nicht berboten, aber wenn was passiert, ist der jenige dran.

Wäre mein Verständnis da richtig?
Schau doch mal rein: www.glashaus-bremerhaven.de
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optikgutachter
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von optikgutachter »

Grundsätzlich darf ohne Ausnahme!
ausser dem Meister (oder höherqualifiziert)
NIEMAND refraktionieren.

Tut er/sie/es doch , weiss i.d. R. der Kunde jedoch nicht,
dass er/sie/es nicht darf.
Die miese Regel "der Kunde sieht was besser, reicht zum verkaufen" ist zwar teilweise immer noch anzutreffen,
aber immer mehr Angelernte oder Gesellen begreifen die Skrupellosigkeit solcher Anweisungen (Märchen-Erzählungen) der Vorgesetzten.

Was passiert, wenn es rauskommt?

Juristen versichern glaubhaft, dass der Angestellte (vom Chef Belogene) bei Unfällen selber haftet. Nicht der Chef :!: :!:

Das ist der Trick:
Der belogene Angestellte haftet, während der Chef die Kohle kassiert und nicht haftbar gemacht werden kann
Grund:
1. Die Lüge des Chefs ist zumeist nicht nachweisbar.
(Weil: Fast immer mündlich. Jetzt wisst ihr auch warum.. :wink: )
2. Und: JEDER !!! hat die ARL zu kennen und zu befolgen.
Auch der Angelernte, Auszubildene, Geselle und und und...
Ihr wisst ja: " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Wo steht das vorgenannt Verlangte zum nachlesen?
(Man lese auch hierzu auch die Vorbemerkungen bei)
https://www.zva.de/arbeitsrichtlinien
Zuletzt geändert von optikgutachter am Dienstag 14. Juni 2022, 20:47, insgesamt 8-mal geändert.
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GodEmperor
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von GodEmperor »

optikgutachter hat geschrieben:[...]
Wen meinst du anzusprechen mit deiner Aussage?
Rechtschreibung und Zeichensetzung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit der Realität sind purer Zufall.
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nixblicker
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von nixblicker »

@og... das ist ja so weit bekannt. Aber nochmal: kann man den Mitbewerber belangen, oder einen gesellen weil er. refraktioniert, oder kann.man ihn nur für fehlerhafte refraktionen belangen?
Schau doch mal rein: www.glashaus-bremerhaven.de
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von optikgutachter »

GodEmperor hat geschrieben:
optikgutachter hat geschrieben:[...]
Wen meinst du anzusprechen mit deiner Aussage?
Die Personen, welche im Nichtwissen der Vorschriften refraktionieren.
Ist ja hier öffentlich. Vielleicht liest das ja mal der Eine oder Andere......
nixblicker hat geschrieben:@og... das ist ja so weit bekannt. Aber nochmal: kann man den Mitbewerber belangen,
oder einen gesellen weil er. refraktioniert, oder kann.man ihn nur für fehlerhafte refraktionen belangen?
Müsste ein Jurist beantworten.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Tatsache ist jedoch, daß es mich nicht wundern würde, wenn ein Jurist (m/w/d) die Haftbarkeit des Ausführenden bestätigen würde.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Nicht nur für die fehlerhafte Refraktion. Auch für Folgeschäden (Unfall etc.).
Ist immer schwer zu beweisen, kommt aber vor.

Einfach: Jeder Kunde erhält nur Autorefraktometermessungen (und dann "am besten" noch durch Träger eines Meistertitels).
Die Messbrille danach dient ja nur dem Zweck zu überprüfen, ob der Kunde die Brille abnehmen wird, oder gleich kotzt. Sorry für den Ausdruck.
Da habe ich schon einen Juristen was von gewerbsmäßigen Betrug reden hören.

(Hinweis: Jeder Jurist weiss, daß der Ausdruck Betrug immer mit Vorsatz behaftet ist.)
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GodEmperor
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von GodEmperor »

Ist ja n Ding, im gesamten Thread hab ich nix von Refraktionen durch Gesellen, Fachverkäufern, Pizzaboten oder Putzpersonal gelesen. Wie kommst du nun darauf?
Rechtschreibung und Zeichensetzung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit der Realität sind purer Zufall.
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optikgutachter
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von optikgutachter »

Beitrag von nixblicker » 14. Jun 2022, 19:52
Nur mal für mich eine Verständnisfrage...

Ab da bitte nochmal lesen :wink:
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von GodEmperor »

Du hast doch einen Beitrag zuvor bereits mit
optikgutachter hat geschrieben:Viele wissen gar nicht, dass sie das was sie tun gar nicht dürfen!
angefangen. Was, ausser Refra...

...ach was, ist mir auch egal.
Rechtschreibung und Zeichensetzung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit der Realität sind purer Zufall.
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Re: Bildschirmbrille mit sehr schmalen Schärfebereich

Beitrag von Armin »

Na ja, ich habe den Optiker jetzt nicht nach seinem Meistertitel gefragt. Aber diese Kette gibt an in Deutschland 900 Filialen zu haben. Da stellt sich die Frage ob es überhaupt so viele Optiker Meister in Deutschland gibt. Und da müsste ja auch jede Filiale noch eine Urlaubsvertretung haben, sonnst könnten ja dort keine Sehtests durchgeführt werden, wenn der Meister gerade irgendwo am Strand liegt. Nach meiner Einschätzung war das der Filialleiter. Wäre interessant nachzufragen, welche Qualifikation ein Filialleiter so einer Kette haben muss. In Deutschland gibt es doch normalerweise für jeden Furz eine Regelung. Wenn in der Optiker Filiale Musik gespielt würde, dann würde da sofort das Ordnungsamt aufschlagen und nach der GEMA Lizenz fragen. Aber ob der Optiker, der dir eine Brille verordnet die nötige Qualifikation hat wird nicht überprüft, solange nichts passiert. – Interessant, das war mir nicht bewusst. Evtl. wäre es sinnvoll nochmal einen Sehtest bei meinem Augenarzt zu machen, nur um einen Vergleichswert zu haben.
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