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Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 13:25
von Floyd03
Hallo Optiker

ist es möglich das nachfolgende Glas, so wie es vom Hersteller beschrieben wird:
ZEISS SmartLife Gleitsicht Suberb
Diese individualisierten Gleitsichtgläser sind perfekt auf die Brillenfassung und durch die Face Fit Technologie auf die Gesichtsanatomie des Brillenträgers abgestimmt.
Erhältlich in: Kunststoff 1.5, 1.6, 1.67, 1.74, Mineral 1.6 und 1.8
Addition: +0,75 dpt bis +4,00 dpt,

Fachgerecht und unter Einhaltung der MDGB zu fertigen?
ohne das folgende Werte des Kunden berücksichtigt werden
HSA, Vorneigung, FSW, MID, Frame Fit Wert

Ich frage aus wichtigem Grund und nicht weil ich online bestellen möchte!!!
Ich bin nicht vom Fach behaupte aber, dass für dieses hochwertige Premium Glas, nur die Zentrierdaten nach Kastenmaßsystem nicht ausreichen würden!



Danke vorab für Eure Mühe

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 14:21
von Robin
beim Superb können die folgenden Parameter individuell berücksichtigt werden:
Zentrierpunktabstand (PD)
Hornhaut-Scheitelabstand (Entfernung Glas/Auge)
Inklination (Vorneigung)
Durchblickshöhe , FrameFit Wert
Fassungsgröße
Beim Individual gibt es dann noch mehr Parameter.
Was tatsächlich alles gemessen wurde sollten Sie aber unbedingt erfragen, da der Laien nicht zwingend alle Messdetails mitbekommt.

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 16:53
von Floyd03
Was habe ich denn dann vor mir, wenn HSI , Vorneigung, Durchblickshöhe, Frame Fit Wert nicht berücksichtigt wurden?

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 16:55
von Floyd03
Ach ja auch wenn es verwirrend klingt gemessen wurden diese Werte vom Optiker aber nicht an den Glashersteller weiter gegeben

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 17:58
von Robin
woraus schließen Sie das? Die Bestellung ist für einen Kunden nicht einsehbar! Vor allem nicht die Details ....

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 18:39
von Floyd03
Eine einfache Antwort auf meine Frage reicht, wir müssen nicht anfangen darüber zu Disskutieren woher ich meine Information habe, das gehört nicht hierher und ist absolut Vertraulich, allerdings kann ich versichern das mir Sämtliche Details vorliegen und zwar so, dass ich damit an jeden Richtertisch treten könnte

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 18:45
von Lutz
Floyd03 hat geschrieben:Einhaltung der MDGB

Bin neugierig. Was sind die MDGB?

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 18:52
von Floyd03
Wissen Sie das wirklich nicht? :o

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 18:59
von Floyd03
Sie wollen mich auf den Arm nehmen aber ich Antworte trotzdem
es ist das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz „MPDG“ (gültig seit 26.Mai 2021) gilt auch für Optiker!

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 19:37
von Lutz
1. MDGB <=> MPDG. Manchmal ist es ganz hilfreich, wenn man nicht nur rumpöbelt, sondern mal guckt, was man da selber für einen Quatsch schreibt.
2. Inwiefern sollte es in dem beschriebenen Fall einen Konflikt zwischen den Bestellparametern eines Gleitsichtglases und dem MPDG geben?

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 19:41
von Lutz
Floyd03 hat geschrieben:Was habe ich denn dann vor mir, wenn HSI , Vorneigung, Durchblickshöhe, Frame Fit Wert nicht berücksichtigt wurden?

Ein hochwertiges Premium-Gleitsichtglas, bei dem die individuellen Parameter mit den Standardparametern identisch sind. Entweder, weil die individuell gemessenen Werte tatsächlich mit den Standardwerten identisch sind, oder weil man vergessen hat, die individuellen Parameter bei der Bestellung mit anzugeben.

Nur so aus Neugier: Liegt hier tatsächlich eine Bestätigung durch Zeiss vor, daß die Gläser ohne Individualparameter gefertigt wurden? Oder anders: Ist ausgeschlossen, daß die fraglichen Parameter nach einer möglicherweise fehlerhaften/unvollständigen Bestellung telefonisch "nachgereicht" oder durch Zeiss erfragt wurden?

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 23:00
von Floyd03
das sehe ich anders, es ist ein 08/15 Glas

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 23:45
von Saibaba
Was ist das denn für ein kryptischer Quark hier?
Fakt ist, wenn ein individuelles Glas nicht mit passenden Individualparametern, aus welchen Gründen auch immer, bestellt wird, erfüllt es seinen Zweck nicht. Dann kann man auch ein preiswerteres Standardglas nehmen. Das ist, wie wenn ein minder begabter Koch die besten Zutaten der Welt hingelegt bekommt, um dann das ganze Zeug zu einem Brei zusammenzurühren, wohingegen der Sternekoch daraus ein königliches Mahl kreiert. Der „richtige“ Weg führt zum Ziel.
Ist im Übrigen das, was ich meinen Kunden immer erzähle, wenn mal wieder ein Zeiss-Angebot, „Individual für die Hälfte“ von Billigkollegen angeboten wird. Bitte auf die exakte Messung der Individualparameter achten.

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Donnerstag 6. Januar 2022, 23:56
von Lutz
Floyd03 hat geschrieben:das sehe ich anders

Mir egal.

Es könnte sein, daß bei dem individualisierbaren Glas A bestimmte Berechnungs- und Fertigungsmethoden angewendet werden (z.B. Freiformtechnologie, Vorder- und Rückflächenprogression, oder was auch immer), um Abbildungsfehler zu minimieren, während dies bei dem einfachen Glas B nicht der Fall ist.

Wenn beide mit Standardparametern berechnet werden, ist Glas A trotzdem nicht identisch mit Glas B. Auch wenn A dann natürlich besser sein könnte, als es ist.

Mit dem MPDG hat das alles im übrigen überhaupt nichts zu tun.

Re: Zeiss smart Life Superb

Verfasst: Freitag 7. Januar 2022, 01:14
von GodEmperor
Stimme Lutz zu, ein nach Standardparametern gefertigtes teilindividualisiertes Glas ist besser als das Glas der nächstniedrigeren Gruppe.
Darum gehts dem TE anscheinend aber gar nicht, Floyd03, das wirkt alles etwas auf Krawall gebürstet, versuch doch dieses Gesamtkonstrukt mal einigermaßen verständlich darzulegen. Meinetwegen allgemein gehalten.
Redest von "Richtertisch" aber willst von uns hier eine verbindliche Aussage, von der du dir mehr versprichst als "Jemand im Internet hat aber gesagt..."?