Julian0797 hat geschrieben:
Bisschen offtopic, aber:
Ich messe immer alle Parameter. Daran entscheide ich ja auch, welches Glas ich überhaupt empfehle.
So, kein Parameter ist standard, alles murks. Kunde sollte ein Individualglas erhalten. Nimmt er aber, bspw. wegen mangelnden Finanziellen Mitteln, nicht (Was ja doch bei vielen GL Trägern der Fall ist). Jetzt hat er ein standardisiertes GL von der Stange. Passt ja gar nicht. Der dürfte jetzt theoretisch kein Auto fahren? Wie ist das denn gesetzlich bzw. in deiner Tätigkeit als Gutachter was für Fälle hast du da erlebt? Da du das Autofahren explizit angesprochen hast.
Bzw. was ich damit eigentlich ausdrücken will ist, dass ein nicht passendes Gleitsichtglas ja i.d.r. an der Entscheidung des Kunden liegt, und nicht an der Fähigkeit des Optikers (Bsp. Individualglas ist nötig, KD nimmts aber nicht.)
LG
Allgemein zur Sachverständigentätigkeit:
https://www.optikgutachter.de/index.php ... benbereich
Wenn Du feststellst, dass das Gleitsichtglas "vorne und hinten nicht passt", der Kunde aber das richtige Glas nicht bezahlen kann/möchte,
dann erkläre ihm genau warum Du nicht liefern möchtest/darfst. Geld ist nicht alles.
Du bist nicht verpflichtet eine Falschlieferung zu tätigen.
Der Kunde wird dann denselben Murks woanders verkauft bekommen....stellt aber fest, dass es nicht seinen Ansprüchen genügt
und problembehaftet ist.
Rate mal wo er demnächst kaufen wird..........im Zweifel wenn er darauf hingespart hat.
Da diese Diskussion dem Fragesteller aber in der Sache nicht dienlich ist würde ich das im internen Bereich weiterdiskutieren.