Gleitsicht/Spezialgläser nicht für jeden geeignet-wer zahlt ?
Verfasst: Donnerstag 21. November 2019, 17:55
Ich muss seit meinem 4. Lebensjahr eine Brille wegen Weitsichtigkeit tragen. Bis zu meinem 45. Lebensjahr bin ich problemlos mit ganz „normalen“ Gläsern ausgekommen. Als ich bemerkte, dass ich Kleingedrucktes auf Verpackungen und in Zeitschriften nicht mehr lesen konnte bin ich zu Gleitsichtgläsern übergegangen. Innerhalb von 10 Jahren habe ich nun schon meine dritte Gleitsichtbrille von einem der besten und auch teuersten Brillenglas-Hersteller in Deutschland. Gewöhnt habe ich mich an Gleitsicht immer noch nicht und ich bekomme ständig neue Probleme damit.
Mit jeder neuen technischen „Verbesserung“ des Brillenglas-Herstellers wird es für mich schwieriger damit klar und deutlich zu sehen. Bei künstlichem Licht oder im Halbdunkeln kann ich mit der Gleitsichtbrille fast nichts mehr klar erkennen – selbst grosse Buchstaben auf Verpackungen sehe ich dann nur noch Verschwommen. Beim abwärtsgehen von Treppen muss ich sehr vorsichtig sein und aufpassen, dass ich nicht stolpere weil ich die Treppenstufen gar nicht oder unscharf sehe. Anzumerken wäre, dass ich diese Probleme nicht mit meiner Sonnenbrille habe (ebenfalls Gleitsicht). Zusätzlich benutze ich auch noch eine sog. Lese- oder PC-Brille (jeder Optiker hat dafür seine eigene Bezeichnung) mit der ich vieles in der Nähe und auch in der Entfernung entspannter und deutlicher erkennen kann als mit der „normalen“ Gleitsichtbrille.
Ich musste mir jetzt eine neue Lese/PC-Brille machen lassen, da das Kunststoff-Gestell gebrochen ist und sich zwischenzeitlich auch die Glasstärke leicht verändert hat.
Mein Optiker hat die Vermessung der Sehstärke mit den allerneuesten technischen Geräten durchgeführt und aufgrund seiner Beratung habe ich mich wieder für das technisch allerneueste, kostspielige Brillenglas von diesem besten deutschen Brillenglashersteller entschieden. Wir haben eindeutig besprochen, dass ich eine Lese-/PC-Brille brauche mit der ich auch in der näheren Ferne alles klar erkennen kann. Als ich die fertige, neue Brille beim Optiker aufsetzte musste ich feststellen, dass ich fast alles verschwommen und verzerrt sehe – selbst grössere Schrift auf Plakaten. Lediglich durch einen winzigen Bereich in der Mitte des Brillenglases konnte ich auf dem PC-Bildschirm etwas deutlich sehen.
Mein Optiker hat daraufhin nochmals alle Werte überprüft und die Brille mit der Bitte um Klärung an den Hersteller zurück geschickt. Nun kam die Brille vom Hersteller zurück mit der Angabe, dass das Brillenglas genau nach den gemessenen Werten hergestellt wurde und es keinen Grund zur Beanstandung gibt.
Am Telefon sagte mir mein Optiker, dass er mir nun erklären könnte wo das Problem liegt.
Aufgrund meiner langen Erfahrung als Brillenträgerin bin ich mir sicher, dass der Optiker nun bestimmt versuchen wird mir das Märchen vom „Eingewöhnen“ zu erzählen. Dieses Eingewöhnen hat bei mir noch nie funktioniert und ich brauchte bei meiner vorherigen Lese/PC-Brille weder eine Eingewöhnungszeit und konnte auch in der Ferne alles relativ klar erkennen. Die Brillengläser waren von einem anderen, billigeren Hersteller und haben nur einen Bruchteil von dem gekostet was ich nun für diese Lese/PC Brille zahlen muss. Ich trage seit mehr als 50 Jahren eine Brille und weiß, dass gute Brillengläser das Sehen entspannen und erleichtern müssen. Wenn die Augen sich erst auf die Brillengläser „einstellen“ müssen, dann ist es eben nicht das richtige Brillenglas bzw. die allerneueste „Technik“ überfordert das Auge.
Die Verantwortung hierfür sollte nach meiner Meinung klar beim Hersteller liegen und nicht beim Kunden.
Der Brillenglashersteller bietet zwar eine sog. Zufriedenheitsgarantie (innerhalb von 6 Monaten können bei Nichtzufriedenheit die Gläser umgetauscht werden) – aber ich bin nicht bereit mich ein halbes Jahr mit einer für mich nutzlosen Brille rumzuärgern bis ich vom Hersteller ein anderes Produkt erhalte, welches dann vielleicht auch nicht passt. Außerdem besteht laut dem Brillenglashersteller kein Anspruch auf Werteausgleich was für mich bedeutet, dass ich bei einem evtl. billigeren Ersatzglas mein zu viel bezahltes Geld nicht zurück bekomme.
Meine Frage:
Muss ich die Brille tatsächlich voll bezahlen und mich auf ein (6monatiges) „Probetragen“ einlassen ?
Welche rechtlichen Möglichkeiten / Argumente habe ich von diesem „Kaufvertrag“ zurückzutreten ?
Mit jeder neuen technischen „Verbesserung“ des Brillenglas-Herstellers wird es für mich schwieriger damit klar und deutlich zu sehen. Bei künstlichem Licht oder im Halbdunkeln kann ich mit der Gleitsichtbrille fast nichts mehr klar erkennen – selbst grosse Buchstaben auf Verpackungen sehe ich dann nur noch Verschwommen. Beim abwärtsgehen von Treppen muss ich sehr vorsichtig sein und aufpassen, dass ich nicht stolpere weil ich die Treppenstufen gar nicht oder unscharf sehe. Anzumerken wäre, dass ich diese Probleme nicht mit meiner Sonnenbrille habe (ebenfalls Gleitsicht). Zusätzlich benutze ich auch noch eine sog. Lese- oder PC-Brille (jeder Optiker hat dafür seine eigene Bezeichnung) mit der ich vieles in der Nähe und auch in der Entfernung entspannter und deutlicher erkennen kann als mit der „normalen“ Gleitsichtbrille.
Ich musste mir jetzt eine neue Lese/PC-Brille machen lassen, da das Kunststoff-Gestell gebrochen ist und sich zwischenzeitlich auch die Glasstärke leicht verändert hat.
Mein Optiker hat die Vermessung der Sehstärke mit den allerneuesten technischen Geräten durchgeführt und aufgrund seiner Beratung habe ich mich wieder für das technisch allerneueste, kostspielige Brillenglas von diesem besten deutschen Brillenglashersteller entschieden. Wir haben eindeutig besprochen, dass ich eine Lese-/PC-Brille brauche mit der ich auch in der näheren Ferne alles klar erkennen kann. Als ich die fertige, neue Brille beim Optiker aufsetzte musste ich feststellen, dass ich fast alles verschwommen und verzerrt sehe – selbst grössere Schrift auf Plakaten. Lediglich durch einen winzigen Bereich in der Mitte des Brillenglases konnte ich auf dem PC-Bildschirm etwas deutlich sehen.
Mein Optiker hat daraufhin nochmals alle Werte überprüft und die Brille mit der Bitte um Klärung an den Hersteller zurück geschickt. Nun kam die Brille vom Hersteller zurück mit der Angabe, dass das Brillenglas genau nach den gemessenen Werten hergestellt wurde und es keinen Grund zur Beanstandung gibt.
Am Telefon sagte mir mein Optiker, dass er mir nun erklären könnte wo das Problem liegt.
Aufgrund meiner langen Erfahrung als Brillenträgerin bin ich mir sicher, dass der Optiker nun bestimmt versuchen wird mir das Märchen vom „Eingewöhnen“ zu erzählen. Dieses Eingewöhnen hat bei mir noch nie funktioniert und ich brauchte bei meiner vorherigen Lese/PC-Brille weder eine Eingewöhnungszeit und konnte auch in der Ferne alles relativ klar erkennen. Die Brillengläser waren von einem anderen, billigeren Hersteller und haben nur einen Bruchteil von dem gekostet was ich nun für diese Lese/PC Brille zahlen muss. Ich trage seit mehr als 50 Jahren eine Brille und weiß, dass gute Brillengläser das Sehen entspannen und erleichtern müssen. Wenn die Augen sich erst auf die Brillengläser „einstellen“ müssen, dann ist es eben nicht das richtige Brillenglas bzw. die allerneueste „Technik“ überfordert das Auge.
Die Verantwortung hierfür sollte nach meiner Meinung klar beim Hersteller liegen und nicht beim Kunden.
Der Brillenglashersteller bietet zwar eine sog. Zufriedenheitsgarantie (innerhalb von 6 Monaten können bei Nichtzufriedenheit die Gläser umgetauscht werden) – aber ich bin nicht bereit mich ein halbes Jahr mit einer für mich nutzlosen Brille rumzuärgern bis ich vom Hersteller ein anderes Produkt erhalte, welches dann vielleicht auch nicht passt. Außerdem besteht laut dem Brillenglashersteller kein Anspruch auf Werteausgleich was für mich bedeutet, dass ich bei einem evtl. billigeren Ersatzglas mein zu viel bezahltes Geld nicht zurück bekomme.
Meine Frage:
Muss ich die Brille tatsächlich voll bezahlen und mich auf ein (6monatiges) „Probetragen“ einlassen ?
Welche rechtlichen Möglichkeiten / Argumente habe ich von diesem „Kaufvertrag“ zurückzutreten ?