Vielleicht sollte man sich lieber fragen, warum jemand in einem Optikgeschäft bei der Reinigung einer Brille auf eine Bürste zurückgreifen muß. Meiner Erfahrung nach ist das nur bei außerordentlicher Verschmutzung des betreffenden Sehbehelfs notwendig! Die Verschmutzung muß so groß sein, daß das Ultraschallbad alleine nicht mehr hilft. Ich bin mir nicht sicher, ob der Fragesteller hier nicht eine Antwort herauskitzeln möchte mit der man die Verantwortung, für unter der entfernten Schutzschicht entdeckte Beschädigungen auf der Oberfläche, auf jemanden anderes abschieben kann?!?
Aber es gilt natürlich die Unschuldsvermutung...
Vielleicht hat ja wirklich irgendwo ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin eines Optikgeschäfts eine blitzblanke Brille unnötig mit einer viel zu groben Bürste malträtiert.