Seite 1 von 1

Brille bei der Reparatur kaputt gegangen

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 08:01
von Horst
Hallo Fachleute.
Habe leider mein nächstes Problem.
Nachdem ich dank euter Hilfe eine ordentliche Gleitsichtbrille besitze, habe ich meine "Hauptbrille" zum Aufarbeiten/Lackieren an einen spezialisierten Optiker geschickt.
Dieser rief gestern an: "beim Auseinanderbauen sein ein Glas zerbrochen". Die Brille war alt, ihn trifft keine Schuld, ein neues Glas (1.9, -12.0) will er mir auf seine Kosten NICHT einbauen.
Sicher könnt ihr keine verbindliche Rechtsberatung geben. Aber wie sind hier eure Erfahrungen und Meinungen. Kann soetwas passieren Z.B. wird ein Glas spröde nach Jahren? Das hört sich für mich nicht plausibel an.
Ich kann mir hier nur ein Verschulden des Optiker vorstellen und ich möchte mir das nicht gefallen lassen.
Könnt ihr mir helfen?

Re: Brille bei der Reparatur kaputt gegangen

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 10:39
von Saibaba
Dann solltest du zuerst einmal die AGB´s dieses Optikers durchlesen. Gibt es einen Ausschluß bei eingesandten Reparaturbrillen, wenn Gläser kaputt gehen?
Warum hat dein Optiker, bei der du deine neue Brille erworben hast, die Reparatur/Aufarbeitung nicht übernommen. Auch wenn wir Optiker die Fassungen an einen spezialisierten Reparaturbetrieb schicken, bauen wir die Gläser vorher, fachmännisch aus und nachher wieder ein.

Re: Brille bei der Reparatur kaputt gegangen

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 13:56
von Horst
Guter Tip. Aber die AGB ist nicht veröffentlicht.
Wie sind denn sonst so die Erfahrungen mit Gläsern? Passiert sowas oft oder ist das Unvermögen?

Re: Brille bei der Reparatur kaputt gegangen

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 21:26
von wörterseh
Die Gläser, das Glas beim Ausbau zerbrochen!? Das ist ungewöhnlich. Ich denk hier benötigen wir genauere Informationen. Mit der von dir gegebenen Beschreibung lässt sich eigentlich NICHTS sagen.

Re: Brille bei der Reparatur kaputt gegangen

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 21:51
von Oppicker
Ich schätze, die Gläser befanden sich in einer Kunststofffassung und irgendeine "Koryphäe" hat die Fassung zu wenig erwärmt, wodurch das Glas beim Versuch, es aus der Fassung zu drücken, mittig durch gebrochen ist (-12dpt)

@Horst

Egal, wie der Schaden entstanden ist...., Du hast Anspruch auf den Zeitwert des Glases. Wenn die Brille schon "alt" war, wie Du schreibst, die Glasoberfläche nicht mehr kratzerfrei, vielleicht die Stärke nicht mehr auf dem neuesten Stand usw., dürfte Dir auch ein Gericht kaum mehr ein nagelneues Glas als Schadenersatz zubilligen.
Ich würde in einem solchen Fall meinem Kunden ein sehr großzügiges Angebot für eine komplett neue Brille machen, das dieser nicht ablehnen kann :mrgreen: ..mit nagelneuen Gläsern, unbeschädigter Oberfläche und in den aktuellen Glasstärken.

Zeigt sich der Kunde jedoch stur, soll er sich ruhig durch alle Instanzen klagen. Wo gehobelt wird, fallen nunmal auch hin und wieder Späne. Das wissen auch die Richter. Und irgendwo steht im BGB, das sich ein Geschädigter durch die Schadenregulierung nicht bereichern darf, was wiederum heißt, dass man bei beschädigter alter Ware keinen Anspruch auf neue Ware hat.

Re: Brille bei der Reparatur kaputt gegangen

Verfasst: Samstag 31. März 2018, 22:48
von Horst
Naja. Du hast im Grundsatz schon Recht.
Aber in diesem Einzelfall ist es doch etwas anders.
1. Es war ein Metallgestell, nur durch das Lösen der Bügelschraube allein, löst sich das Glas heraus. Ohne Spannung.
2. Es sind mineralische Gläser ohne Kratzer oder Verschleiß.
3. Die Werte der Brille waren absolut top. Ohne Probleme habe ich damit seit Jahren 100% Sehleistung.

Re: Brille bei der Reparatur kaputt gegangen

Verfasst: Sonntag 1. April 2018, 12:04
von optikgutachter
Nix für Ungut. Aber das habe ich noch nie anders gehört.

Relativiert kann durch Parteivortrag zwar eine Meinung kundgetan werden,
was aber Fakt ist unterliegt der Nachweispflicht. Das geht übers Forum schon mal gar nicht.

Genauso wie eine Rechtsberatung, welche nur Juristen vornehmen dürfen.

Details zur Zeit- Gebrauchswertermittlung für Brillen im Schadensfall:

optikgutachter.de/index.php/alle-beitraege/51-zeitwert-brille-neutrale-zeitwert-gebrauchswert-ermittlung

(Unabhängig einer Prüfung auf Plausibilität des Schadensherganges.)