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Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Samstag 10. Februar 2018, 07:31
von Linsenträger88
Also mein Vater war kürzlich beim Augenarzt, dort wurde ihm gestgt die Kasse übernimmt einen Teil der Kosten wenn man, mit den beim Arzt gemessenen Werten die Brille beim Optiker ordert, nicht jedoch wenn der Optiker selber noch einmal misst und (kleinste) veränderungen feststellt und diese Werte zur Brillenstärke-berechnung nimmt. Stimmt das? Mir wurde gesagt die Sehstärke kann Tages(zeit)abhängig schwanken und daher messen die Optiker nochmal. Zumal die Ärzte bei mir schon ein paar mal daneben lagen

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Samstag 10. Februar 2018, 08:07
von optikgutachter
Mit Ausnahme der aktuellen AOK-Leistungen
gilt nach wir vor:
http://forum.optiker.de/viewtopic.php?f=28&t=9956

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Samstag 10. Februar 2018, 08:21
von brillentieger
Wen mit der Gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden soll, dann muss die Erstverordnung immer durch den Augenarzt gemacht werden. Die Kassen sagen, die Erstverordnung muss nach April 2017 ausgestellt sein, frühere Verordnungen gelten nicht als Erstverordnung, da das Gesetz 2017 geändert wurde.

Bei der AOK z.b. Gibt es neue Verträge mit uns Augenoptikern: diese sagen aus, das wir die ärztlichen Verordnungen prüfen dürfen und bei Änderungen diese auch abändern dürfen ( sollen).
Bei Abweichungen vom augenarztrezpt und unseren ermittelten Werten suche ich immer das Gespräch mit dem Augenarzt und las das Rezept auf die von mir ermittelten Werte abändern.

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Samstag 10. Februar 2018, 10:29
von Robin
theoretisch natürlich auch möglich (wenn keine AOK):

1. Brille nach Arztrezept anfertigen lassen (auch wenn der Augenoptiker etwas anderes gemessen hat ...)
2. Feststellen, das das Sehen nicht gut ist
3. Neue Gläser nach den Werten des Augenoptikers anfertigen lassen. Der könnte dann (wenn er Vertragspartner der Kasse ist) mit der Kasse abrechnen, da es jetzt ja eine Folgeversorgung ist!

:oops: :twisted: :lol: :idea: :?:

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Freitag 16. Februar 2018, 15:23
von starry_night
Mein KL-Anpasser hat mir folgendes Vorgehen empfohlen:
1. Messung beim Optiker
2. Empfehlung vom Optiker an den Augenarzt, was im Rezept stehen sollte
3. Termin beim Augenarzt -> Rezept
4. Bestellung beim Optiker

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Dienstag 27. März 2018, 23:22
von Linsenträger88
Mein Vater war nun beim Optiker, mit dem Rezept vom Augenarzt (ist schon seit Jahren Brillenträger daher gilt das wohl nicht als Erstverordnung)
ohne dort nochmal messen zu lassen. Scheint zufrieden mit der Brille zu sein. Nur wundert es mich dass das Rezept auf Kunststoffgläser ausgestgellt war . Stellen Ärzte nur Kunststoff aus? Habe meinem Pa davon abraten wollen da er sehr grob mit der Brille umgeht und KS nicht lange halten wird. Hat duch nen sonderaktion aber noch ne 2te Brille mit Glasgläsern günstig bekommen können.

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 18:17
von yyz
Wenn Kunststoff auf dem Rezept steht, gibt's ein paar Pfennige mehr von der Kasse, daher schreiben das mittlerweile die meisten Ärzte standardmäßig drauf. Früher sind viele Leute nochmal zum Arzt gelaufen und haben das nachtragen lassen. Das war wohl irgendwann lästig. Mineral will ja eh kaum noch jemand.

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 19:47
von nixblicker
Kunststoff darf meines wissens nur bei entsprechender indikation verordnet und abgerechnet werden.

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Dienstag 3. April 2018, 23:52
von deephorst
Wenn Kunststoff aufm Rezept steht gibts, sofern so ausgeführt, tatsächlich paar unwesentliche Pfennig mehr
Der Aufschrieb (zB wegen Gewicht, funktionaler Einäugigkeit oder gewisser persönlicher Defizienzen)
hat aber erstmal Empfehlungscharakter und ist mehr hinsichtlich der optionalen paar Pfennig relevant
wenn ein Versicherter dennoch lieber Mineral will, bekommt er das und den dementsprechenden Kassensatz

Soweit ich schon etliche Telefonate mit den Abrechnungsstellen der DAK / TK etc zu führen hatte:
Den Krankenkassen sind alle, die den neuen Bedingungen entsprechen, erstmal Erstverordnungen, soweit sie
seit 2004 nix mehr von der Kasse bekommen haben. Auch wenn sie vorher schon 30 Jahre Kassensätze erhalten
hatten, egal. Der Arzt muss daher hinsichtlich der Kassenerstattung auf dem Rezept " Erstverordnung" ankreuzen.
Auch wenn der Patient schon seit 100 Jahren dort ist und schon ewig früher (bis 2004) Rezepte bekommen hat.
Das verstehen manche Ärzte nicht, woher auch, aber so wollen es die kranken Kassen halt..
Und auch wenn die letzten vor 2004 abgerechneten Verordnungen schon immer vom Hausoptiker via dem sog.
Berechtigungsschein gemacht wurden, muss jetzt, im Rahmen dieser Kacknovelle, initial ein AA- Rezept her.

Und ja, manche Kassen werden dann auch blöd, wenn der AA Mist gemessen hat bzw. einfach nicht gut messen kann
und der Optiker hernach die richtige Stärke ermittelt, also eine andere, die definitiv besser ist aber von der sog.
AA- "Verordnung" (ha,ha) abweicht. Dann muss der Optiker, der es eigentlich messtechnisch draufhat, im Interesse
des Versicherten allen Ernstes den Mess-Stümper bitten, die abweichenden (aka hier: RICHTIGEN) Werte quasi
als wie vom Arzt selbst ermittelt aufs KK- Arztrezept zu malen.
Und für diese zusätzliche Messung gibts von der KK für den AO natürlich nichts. Keinen Pfennig. Nada.

Alternative wäre nur, die u.U. minderbemittelte Arztstärke ungeprüft genau so in die Brille einzubauen.
Dann sieht der Versicherte zwar ggf. richtig schlecht mit der neuen Brille, aber die KK ist sowas von zufrieden...
Weil selbst ändern darf der Optiker im Rahmen dieser "Erstverordnung" gar nichts. Klingt bescheuert? ..Ist es auch.
Niemand weiss warum, aber so ist es halt. Können alle gern mal ihre KK fragen was das eigentlich soll :- )

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 02:49
von wörterseh
Wie sich Erfahrungen doch gleichen können! ;-)



Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über solche satirisch anmutenden Auswüchse herzhaft lachen!

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 13:11
von Heroweb
@deephorst: wenn wegen funktionelle Einäugigkeit verordnet wurde, ist Kunststoff kein Empfehlungscharakter, da muss auf Kunststoff rein, ansonsten darfst du nicht abrechnen.

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 13:43
von deephorst
@heroweb: ging mir mehr ums Prinzip, aber stimmt, klar, + wo Du recht hast, hast Du recht,
und dann auch noch funktionale Einäugigkeit geschrieben, ts,ts :shock:

.. davon abgesehen würd ich mich in dem Falle eh weigern, Mineral zu verbauen, Kasse hin oder her
.. wie auch bei z.B. Schulsportbrille, Behinderung mit Sturz / Krampfgefahr etc
.. im Gegensatz zu zB volljährigen mit -8,0 , die lieber wieder Glas wollen und auch bekommen
.. insoweit war der Satz in der Nachbetrachtung wohl eindeutig suboptimal formuliert, mea culpa

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 14:41
von Heroweb
Daumen Hoch

Re: Kassenleistung nur bei Arztmessung?

Verfasst: Mittwoch 4. April 2018, 20:31
von deephorst
bedankt für Dein kritisches feedback