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Übernimmt die KK für mich eine Brille ?

Verfasst: Samstag 25. November 2017, 12:59
von Opdigger
Hallo allesamt

Mein rechtes Auge ist schwächer als mein linkes, welches aber schon seitdem ich klein bin so ist, damals hat man versuch dies mit Stickern und Pflastern auf dem besseren Auge wieder zu regulieren, jedoch vergebens. Ich hab damit dann einfach gelebt, ich kannts ja nicht anders und hab da nie was schlimmes dran gesehen.
Nun hab ich des öfteren mal Kopfschmerzen, weswegen ich zu einem Artzt gegangen bin, welcher mich zu einem Augenarzt weitergeleitet hat, da dies scheinbar mit der unterschiedlichen Sehstärke zu tun hat.
Aber dieser hat einfach nur festgestellt, dass meine Augen den Fehler durchs Schielen wiedergutmachen und daher die Kopfschmerzen kommen. Eine Brille oder weiteres hat dieser nicht angeordnet.
Nun hätte ich aber schon recht gerne eine Brille, da Kopfschmerzen jetzt nicht unbedingt etwas angenehmes sind. Ich will sie ja nicht weil sie gut aussieht.
Übernimmt das denn noch die Krankenkasse ?

mfg Opdigger

Re: Übernimmt die KK für mich eine Brille ?

Verfasst: Samstag 25. November 2017, 14:14
von Eberhard Luckas
Moin,
1.bei funktioneller Einäugigkeit: ein Auge weniger oder gleich 20%, das andere normale Sehleistung.
2. Bei Schielen horizontal mehr oder gleich 3cm_/m oder Höhenschielen mehr oder gleich 1cm/m

dürfen Augenärzte Rezepte für gesetzliche Kassen ausstellen.