„Optiker-Qualität“ aus dem Internet nicht möglich

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Klaus Nerlich
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„Optiker-Qualität“ aus dem Internet nicht möglich

Beitragvon Klaus Nerlich » Donnerstag 9. März 2017, 18:07

Pressemitteilung

Donnerstag, 9. März 2017

BGH-Urteil: „Optiker-Qualität“ aus dem Internet nicht möglich

Bad Saulgau –Mit dem blumigen Versprechen der „Optiker-Qualität im Internet warb eine Online-Händler. Diese Aussage darf er nun nicht mehr in seiner Werbung verwenden, so der BGH. Denn Qualität könne ein Online-Händler nicht liefern.

Der Bundesgerichtshof hat einem Online-Händler die Werbung mit dem Slogan „Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität“ untersagt (Urteil vom 03.11.2016, Az. ZR 227/14). Diese Werbung sei wettbewerbswidrig, da der Kunde tatsächlich diese entsprechende Qualität erwarte, der Händler aber gar nicht in der Lage sei, diese Qualität liefern zu können, so die Grundaussage der Bundesrichter in einem Urteil das nun veröffentlicht wurde.
Der Online-Händler hatte Brillen beworben und angeboten, deren Gläser nur nach den Daten des Brillenpasses des jeweiligen Kunden angefertigt wurden. Der Zentralverband Augenoptiker in Deutschland hatte die Werbemaßnahme als irreführend angesehen und den Online-Händler schließlich verklagt. Die Anpassung anhand der Werte des Brillenpasses sei insgesamt nicht ausreichend, um die beworbene „Optiker-Qualität“ zu erreichen

Mehr Messungen und Arbeitsschritte beim Augenoptiker vor Ort
Ein Augenoptiker in Deutschland, der Brillengläser nach umfassenden Untersuchungen des Kunden herstellt, verwende nicht nur die Werte des Brillenpasses. Vielmehr sind weitere individuelle Faktoren bei der Anfertigung von Brillengläsern zu berücksichtigen, um eine entsprechend hohe Sehqualität mit Gleitsichtgläsern zu erreichen. So sei vor allem die Begutachtung der Gesichts-Physiognomie, der Hornhautscheitelabstand, die Fassungsvorneigung oder die Einschleifhöhe wichtig, um Brillengläser in Augenoptiker-Qualität anfertigen zu können. Damit entsprechen die online Brillen nicht den maßgeblichen Qualitätskriterien der entsprechenden DIN-Vorschriften.

Gefahren im Straßenverkehr
Der öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige Im Augenoptiker Handwerk Klaus Nerlich, Bad Saulgau, warnt eindringlich vor der Verwendung von Brillen aus dem Internet. „Insbesondere die fehlende sachgerechte Messung des Augenabstandes und der Einschleifhöhe der Brillengläser, können zu schweren Sehstörungen führen und falsche Reaktionen im Straßenverkehr auslösen“.
Wichtig, so Nerlich, sind die exakte Vermessung des Kunden mit der ausgewählten Brillenfassung. Qualifizierte Augenoptikbetriebe mit guter Qualität, verfügen heute über spezielle Messeinrichtungen, die mittels Computeranalyse von Spezialkameras, die erforderlichen Messdaten ermitteln. Nur der Augenoptiker, im persönlichen Kontakt mit dem Kunden, kann eine „Augenoptiker-Qualität“ ermöglichen.
Präqualifikation - Homepage http://www.pq-nerlich.de/

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