Gesetz: Brille auf Rezept kommt wieder - ab 6 Dioptrien

Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
LöweNRW
Beiträge: 2816
Registriert: Dienstag 12. März 2013, 21:31
Wohnort: Dorsten

Re: Gesetz: Brille auf Rezept kommt wieder - ab 6 Dioptrien

Beitragvon LöweNRW » Freitag 28. April 2017, 16:32

wörterseh hat geschrieben:@Löwe
Hast du von dem 'Fachleut' mal wieder was gelesen? ;-)


Nein wörtherseh... seit längerer Zeit nix mehr.

Aber ich vermisse da auch nix... ;)

LG vom Löwen
Alle sagen: 'das geht nicht!' Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es einfach gemacht... ;)

Messbrille
Beiträge: 300
Registriert: Donnerstag 27. April 2017, 20:58
Kontaktdaten:

Re: Gesetz: Brille auf Rezept kommt wieder - ab 6 Dioptrien

Beitragvon Messbrille » Samstag 29. April 2017, 16:16

Update zur Neuregelung :


*die Neuerungen für den Bereich der Sehhilfen sind durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet und mit Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 19 vom 10.04.2017 veröffentlich worden. Die Änderungen sind damit ab 11.04.2017 in Kraft getreten.

Durch die Gesetzesänderung wird § 33 SGB V u. a. wie folgt geändert:

„Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie

1. nach ICD 10-GM 2017 auf Grund ihrer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit bei bestmöglicher Brillenkorrektur auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 (WHO) haben oder

2. einen verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus aufweisen; Anspruch auf therapeutische Sehhilfen besteht, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.“

Mindestens 6,0 dpt reicht NICHT - es müssen MEHR als 6,0 dpt sein! - gleiches gilt beim Astigmatismus - MEHR als 4,0 dpt

*Bei CL ist das ganze noch komplizierter. hier müssen ZUSÄTZLICH noch die bisherigen medizinischen Indikationen vorliegen!!!

* Es gilt der stärkste Hauptschnitt. Man kann -5,0/-2,0cyl./90 ° auf das Rezept schreiben, aber muss sich dann nicht wundern, wenn es Rückfragen der Kasse gibt und man sich mit lamentierenden Patienten beschäftigen muss. Deswegen schreiben manche Augenärzte in diesen Fällen die Werte mit Pluszylinder auf - da gibt es aber keine einheitliche Regelung....

*voraussichtlich besteht der Anspruch auf Sehhilfen schon, wenn ein Auge die Kriterien erfüllt (das ist aber noch nicht festgeschrieben!)

* Jeder Augenvertragsarzt ist verpflichtet, für die neue Gruppe mit den hohen Refraktionsfehlern eine Verordnung entsprechend den sonstigen Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie auszustellen. Diese Verordnung muss die Fernrefraktion so enthalten, wie der Optiker sie in die Brille einsetzen soll. Es heißt im Gesetz "verordnete Fernrefraktion"! Eine Erstverordnung darf nur ein Arzt ausstellen. Die Erstverordnung ist juristisch die erste Verordnung zu Lasten der GKV aufgrund des Überschreitens der Dioptriengrenze. Folgeversorgung geht sicher auch alternativ wieder direkt über den Optiker;

* Die Refraktion für (übliche, nicht für Musizier- oder spezielle Bildschirmbrille) gehört zu den Pflichten des Vertragsarztes und wird mit der Grundpauschale bezahlt. Deswegen hat der Patient darauf ein Anrecht.

* Falls der Patient beim Optiker refraktioniert wurde und dann zum Augenarzt kommt für die Verordnung, muss der Augenarzt entsprechend §12 Absatz 3 1. Satz handeln: "Die Verordnung von Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe und von therapeutischen Sehhilfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Augenheilkunde basierend auf ihrer oder seiner Untersuchung erfolgen".
Er muss sich dann von der Richtigkeit dieser Werte mit eigener Untersuchung überzeugen.

* Die Neuregelung im Gesetz dürfte auch mittelfristig eine Neufestsetzung der Festbeträge und eine Diskussion über Details der Hilfsmittelrichtlinie induzieren.


persönliche Anmerkung:

Da Augenärzte das Thema Brille und Refraktion nicht unbedingt mit vorrangiger Dringlichkeit behandeln (die Behandlung von Erkrankungen etc. hat immer Vorrang), wird es sicher auch vorkommen, dass Patienten primär beim Optiker die Refraktionsbestimmung machen lassen und eine Brille in Auftrag geben, um dann ggf. noch eine Verordnung vom Augenarzt nachzureichen ; Termine nur zum Zweck einer Brillenverordnung können durchaus erst in 6 Monaten oder länger erhältlich sein; aktuelle Terminplanungen der Ärzte haben vielerorts keine Zeitfenster mehr für die Refraktionsbestimmung zum Zweck der Brillenverordnung - die obligatorische diagnostische, schnelle Refraktionsbestimmung (um zu sehen, was der Pat. sieht) ist nicht ausreichend - für die Refraktionsbestimmung zum Zweck der Brillenverordnung wird dann also ein neuer Termin erforderlich ;

Es wird wohl auch vorkommen, dass die Kassen-Verordnung nur noch die Refraktion für die Ferne enthält - mit Zusatz "Mehrstärkengläser, Nahaddition nach Kundenwunsch", da viele Augenärzte nicht auf Kasse auch noch beraten wollen, was für ein Glas der Patient wählen soll, und ohne Kenntnis der gewählten Fassung auch Nahaddition u.a. eher empfehlenden Charakter haben ; es hat sich bewährt, dies in der Hand der Optiker zu lassen - auch aus Gründen der Gewährleistung;

Die Augenärzte sind über diese Neuregelung alles andere als glücklich - wir haben genug mit Augenerkrankungen zu tun und bekommen das mit einer lächerlichen Pauschalvergütung bezahlt; die willkürliche Festlegung der jetzt festgelegten Dioptriengrenze ist wohl eher als Wahlgeschenk und "Symbolpolitik" zu verstehen ; Patienten mit etwas geringeren Werten gehen leer aus; die Festbeträge für derartige Gläser sind lachhaft;

die primäre Versorgung durch den Optiker hat sich seit Jahren bewährt und ist seit 2004 zum Goldstandard geworden - die Neuregelung betrifft allerdings wohl nur ca. 3% der Brillenträger - leider ist allerdings die Desinformation gross und viel mehr Patienten glauben jetzt, sie würden auch unter die Neuregelung fallen;

die Frage ist, ob ein Brillenträger wirklich monatelang auf einen Termin beim Augenarzt warten will, um dann ein paar lächerliche Euro von der Kasse zugeschossen zu bekommen, oder ob er nicht doch seine Brille lieber ohne Wartezeit und unkompliziert vom Optiker bekommen will, der sich dafür noch viel mehr Zeit nehmen kann
Augenarzt

Traumtänzerin
Beiträge: 3958
Registriert: Freitag 23. September 2011, 19:14
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Gesetz: Brille auf Rezept kommt wieder - ab 6 Dioptrien

Beitragvon Traumtänzerin » Sonntag 30. April 2017, 01:17

Messbrille hat geschrieben:...
* Jeder Augenvertragsarzt ist verpflichtet, für die neue Gruppe mit den hohen Refraktionsfehlern eine Verordnung entsprechend den sonstigen Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie auszustellen. Diese Verordnung muss die Fernrefraktion so enthalten, wie der Optiker sie in die Brille einsetzen soll. Es heißt im Gesetz "verordnete Fernrefraktion"! Eine Erstverordnung darf nur ein Arzt ausstellen. Die Erstverordnung ist juristisch die erste Verordnung zu Lasten der GKV aufgrund des Überschreitens der Dioptriengrenze. Folgeversorgung geht sicher auch alternativ wieder direkt über den Optiker;
...
* Falls der Patient beim Optiker refraktioniert wurde und dann zum Augenarzt kommt für die Verordnung, muss der Augenarzt entsprechend §12 Absatz 3 1. Satz handeln: "Die Verordnung von Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe und von therapeutischen Sehhilfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Augenheilkunde basierend auf ihrer oder seiner Untersuchung erfolgen".
Er muss sich dann von der Richtigkeit dieser Werte mit eigener Untersuchung überzeugen.
...

Es wird wohl auch vorkommen, dass die Kassen-Verordnung nur noch die Refraktion für die Ferne enthält - mit Zusatz "Mehrstärkengläser, Nahaddition nach Kundenwunsch", da viele Augenärzte nicht auf Kasse auch noch beraten wollen, was für ein Glas der Patient wählen soll, und ohne Kenntnis der gewählten Fassung auch Nahaddition u.a. eher empfehlenden Charakter haben ; es hat sich bewährt, dies in der Hand der Optiker zu lassen - auch aus Gründen der Gewährleistung;

Die Augenärzte sind über diese Neuregelung alles andere als glücklich - wir haben genug mit Augenerkrankungen zu tun und bekommen das mit einer lächerlichen Pauschalvergütung bezahlt; ...
...

die Frage ist, ob ein Brillenträger wirklich monatelang auf einen Termin beim Augenarzt warten will, um dann ein paar lächerliche Euro von der Kasse zugeschossen zu bekommen, oder ob er nicht doch seine Brille lieber ohne Wartezeit und unkompliziert vom Optiker bekommen will, der sich dafür noch viel mehr Zeit nehmen kann


Danke, Messbrille, für die übersichtliche Darstellung!

Habe ich es richtig verstanden: Der Optiker muss genau die Werte in die Brille einsetzen, die auf der Verordnung des Augenarztes stehen? Es macht also keinen Sinn, noch einmal beim Optiker nachmessen zu lassen, denn wenn dieser zu abweichenden Ergebnissen kommt, müsste der Kunde sich entscheiden, entweder die Werte des Augenarztes zu nehmen oder aber die des Optikers, was einen Verzicht auf die Krankenkassenzuzahlung bedeuten würde?

Es ist dem Augenarzt jedoch freigestellt, bei presbyopen Fehlsichtigen lediglich den Fernwert vorzugeben und die Bestimmung der benötigten Addition dem Optiker zu überlassen?

Nach all diesen Überlegungen wäre es doch tatsächlich für alle Seiten das Einfachste (außer, man hat einen Augenarzt, der sich gern die Zeit für eine sorgfältige Refraktionsbestimmung nimmt), wenn der Patient schon vor dem Arztbesuch zum Optiker gehen und die Werte bestimmen lassen würde, der Augenarzt muss diese dann nur noch überprüfen - was m.E. durchaus in einem normalen Kontrolltermin, wie sie von dem betroffenen Personenkreis ohnehin regelmäßig wahrgenommen werden (sollten), möglich ist - und danach entweder die Verordnung ausstellen oder, wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, veranlassen, dass der Kunde für die ausführliche Refraktionsbestimmung einen neuen Termin bekommt.

Zwei Dinge würden mich noch interessieren: In welchen Zeitabständen hat man Anspruch auf eine Zuzahlung von der Krankenkasse, wenn es keine Stärkenänderung gibt? Und: Hat jeder Fehlsichtige, der die Bedingungen bezüglich der benötigten Stärken erfüllt, Anspruch auf eine Erstverordnung vom Augenarzt - auch wenn er gar keine neue Brille benötigt, weil die momentan getragene Brille die aktuellen Werte enthält?
"Nicht jeder der träumen und tanzen kann ist ein TRAUMTÄNZER :mrgreen:"... (c) by Klaus Nerlich

I want it all, I want it all, I want it all - and I want it NOW! (und wenn das nicht klappt: Time is on my side...)

Messbrille
Beiträge: 300
Registriert: Donnerstag 27. April 2017, 20:58
Kontaktdaten:

Re: Gesetz: Brille auf Rezept kommt wieder - ab 6 Dioptrien

Beitragvon Messbrille » Sonntag 30. April 2017, 11:37

Traumtänzerin hat geschrieben:Habe ich es richtig verstanden: Der Optiker muss genau die Werte in die Brille einsetzen, die auf der Verordnung des Augenarztes stehen? Es macht also keinen Sinn, noch einmal beim Optiker nachmessen zu lassen, denn wenn dieser zu abweichenden Ergebnissen kommt, müsste der Kunde sich entscheiden, entweder die Werte des Augenarztes zu nehmen oder aber die des Optikers, was einen Verzicht auf die Krankenkassenzuzahlung bedeuten würde?


>>das läuft genau wie bisher auch bei den noch möglichen Verordnungen bei Kindern/jugendlichen bis 17 J. u.a. Kassenverordnungen:
die Verordnung des Augenarztes sollte im Idealfall exakt stimmen; es macht trotzdem evtl. Sinn, noch einmal beim Optiker nachmessen zu lassen - die Optiker wissen meist, bei welchen Augenärzten das evtl. regelmäßig erforderlich ist; das "vier-Augen-Prinzip" ist ja nicht schlecht, verhindert auch Fehler; auch bei Anpassung der Werte durch den Optiker entfällt Krankenkassenzuzahlung nicht - notfalls könnte die Verordnung des Augenarztes mit geänderten Werten ja nachgereicht werden ;


Traumtänzerin hat geschrieben:Es ist dem Augenarzt jedoch freigestellt, bei presbyopen Fehlsichtigen lediglich den Fernwert vorzugeben und die Bestimmung der benötigten Addition dem Optiker zu überlassen?


>>viele Augenärzte wollen den Gesetzestext so auslegen; man könnte auch eine dem Alter entsprechende (Standard-)Nahaddition angeben; da der Augenarzt z.B. nicht weiss, was für eine Fassung der Patient später auswählt, kann es evtl. mit (schmalen) Gleitsichtgläsern bei bestimmten Nahadditionen schon Probleme geben; oder wenn der Patient sowieso für längeres Lesen/bestimmte Tätigkeiten lieber eine reine Nahbrille verwendet - dann kann eine Gleitsichtbrille mehr auf den alltäglichen Gebrauch optimiert werden ; die Entscheidungen, die der Patient/Kunde beim Optiker bezüglich Gläser/Fassungen treffen wird, sind bei der Verordnung durch den Augenarzt ja noch nicht absehbar;


Traumtänzerin hat geschrieben:Nach all diesen Überlegungen wäre es doch tatsächlich für alle Seiten das Einfachste (außer, man hat einen Augenarzt, der sich gern die Zeit für eine sorgfältige Refraktionsbestimmung nimmt), wenn der Patient schon vor dem Arztbesuch zum Optiker gehen und die Werte bestimmen lassen würde, der Augenarzt muss diese dann nur noch überprüfen - was m.E. durchaus in einem normalen Kontrolltermin, wie sie von dem betroffenen Personenkreis ohnehin regelmäßig wahrgenommen werden (sollten), möglich ist - und danach entweder die Verordnung ausstellen oder, wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, veranlassen, dass der Kunde für die ausführliche Refraktionsbestimmung einen neuen Termin bekommt.


>>sehe ich genauso


Traumtänzerin hat geschrieben:Zwei Dinge würden mich noch interessieren: In welchen Zeitabständen hat man Anspruch auf eine Zuzahlung von der Krankenkasse, wenn es keine Stärkenänderung gibt? Und: Hat jeder Fehlsichtige, der die Bedingungen bezüglich der benötigten Stärken erfüllt, Anspruch auf eine Erstverordnung vom Augenarzt - auch wenn er gar keine neue Brille benötigt, weil die momentan getragene Brille die aktuellen Werte enthält?


>>Anspruch bei Änderung der Refraktion um 0,5dpt., oder Verbesserung der Sehschärfe mit neuen Gläsern um 20% , z.B. unbrauchbare Gläser (z.B. Kratzer/Verschleiss); es gibt keine festen Zeitabstände - der Augenarzt muss aber nach §12 SGB V (5. Sozialgesetzbuch,Wirtschaftlichkeitsgebot) bei Verordnungen darauf achten, dass diese wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sind ; da im schlimmsten Fall sogar Krankenkassen Ärzte in Regress nehmen können, werden Augenärzte dass entsprechend auslegen ; der §12 SGB V gilt übrigens auch für den Patienten: hat er eine Brille, die noch in Ordnung ist, wäre eine Verordnung nicht wirtschaftlich, notwendig oder zweckmäßig; Anspruch auf eine Zweit- oder Ersatzbrille besteht nicht, Kassenmedizin ist kein Wunschkonzert, Augenärzte sind da in Ihrer Auslegung sehr unterschiedlich unterwegs, aber meist auf Kurs
des besagten SGB V ;

Gruß
Augenarzt

Traumtänzerin
Beiträge: 3958
Registriert: Freitag 23. September 2011, 19:14
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Gesetz: Brille auf Rezept kommt wieder - ab 6 Dioptrien

Beitragvon Traumtänzerin » Sonntag 30. April 2017, 16:15

Ganz herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!
"Nicht jeder der träumen und tanzen kann ist ein TRAUMTÄNZER :mrgreen:"... (c) by Klaus Nerlich

I want it all, I want it all, I want it all - and I want it NOW! (und wenn das nicht klappt: Time is on my side...)


Zurück zu „Fragen zur Brille“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 76 Gäste