Hallo
Ich bin seit heute neu hier, weil ich eine Frage habe, die ich an dieses Thema anhängen möchte.
Ich denke, sie passt hier hin und so muss ich kein neuen Thread deswegen aufmachen.
Am 10.04.2017 wurde das neue HHVG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Meine Brillenwerte entsprechen definitiv den dort genannten Werten.
Was dort nicht genannt wird, ist die Höhe der Zuschüsse.
Auf meiner Suche nach Antworten bin ich auf diese älteren „Festzuschüsse für Sehhilfen“ der GKVen von 2008 gestoßen,
die bis dato wohl nur für „unter 18-jährige“ (bin ich deutlich drüber) und schwerst Sehbehinderte (bin ich deutlich drunter) gilt:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... hilfen.pdf
Da gibt´s ja richtig viel Geld
Meine aktuelle Werte (die sich aber schon wieder verschlechtert haben dürften) sind:
R: sph. –3,00 ; cyl. –8,75 ; 178°
L: sph. –5,75 ; cyl. –7,50 ; 180°
Bei der linken Sphäre gehe ich inzwischen von mind. –6,00 aus.
Auch dürfte eine Lesebrille notwendig werden.
Ich würde mineralische Gläser mit einem Brechungsindex von 1,7 bevorzugen.
(Bitte keine Gleitsichtbrille.)
Kann mich jemand darüber aufklären, in welche Gruppe der oben verlinkten Liste ich mit meinen Werten passe?
Irgendwie kann ich mich da nicht wiederfinden...
Zwar ist die o.g. Liste nicht mit den kommenden Zuschüssen gleichzusetzen, aber ich gehe davon aus, dass sich an den Relationen nicht viel ändern wird.
Mir geht es darum, eine ungefähre Vorstellung von der Größenordnung der Zuschüsse zu bekommen, mit denen ich rechnen könnte.
"Lohnt" es sich bei meinen Werten auf eine neue Brille zu warten, bis das HHVG vermutlich Ende 2018 praktikabel umgesetzt wurde?
Danke.
P.S.: Meine GKV meinte ich solle warten, wusste zu den o.g. Gruppen und den Zuschüssen aber auch nichts zu sagen...