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Bestimmte Brillen aus dem Internet ab 2016 nur noch mit Warnhinweis
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat deutsche Internetanbieter von Gleitsichtbrillen dazu aufgefordert, Kunden im Rahmen ihres Angebots bereits über die potenziellen Gefahren bestimmter Brillen zu informieren. Die Kennzeichnung muss bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen.
„Der Verbraucher darf auch und gerade beim Kauf einer Gleitsichtbrille nicht im Unklaren darüber gelassen werden, mit welchen Einschränkungen dieses Produkt möglicherweise behaftet ist“, erklärt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod. „Das gilt insbesondere für Käufe im Internet, wo kein persönlicher Kontakt zwischen Augenoptiker und Kunde gegeben ist. Notwendige Daten zur Herstellung einer optimalen Gleitsichtversorgung können hier naturgemäß nicht einbezogen werden.“
Bereits seit langem fordert der ZVA einen Warnhinweis für Gleitsichtbrillen, deren Herstellung auf einer unzureichenden Datenbasis erfolgt. Er erzielte im September 2014 einen wichtigen Teilerfolg: Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig verpflichtete einen Kieler Internetanbieter, seine Gleitsichtbrillen nur noch mit einem Warnhinweis anzubieten.
Laut Gericht seien die Kunden künftig explizit darauf hinzuweisen, dass die Benutzung von Gleitsichtbrillen im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen könne, wenn zur Herstellung nicht zusätzlich zu den Daten aus dem Brillenpass (einschließlich der Pupillendistanz) weitere wichtige Zentrier- und Messdaten verwendet wurden. Hierzu zählen der Hornhautscheitelabstand, die Fassungsvorneigung und die vertikale Zentrierung der Brillengläser (Einschleifhöhe).
Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Der Internetanbieter legte daraufhin beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Mit Beschluss vom 5. November 2015 wies der BGH diese Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Das Urteil des OLG Schleswig ist damit rechtskräftig: Das Kieler Unternehmen ist verpflichtet, künftig die Angebote für Gleitsichtbrillen, die ohne Berücksichtigung des Hornaushautscheitelabstandes, der Fassungsvorneigung und der Einschleifhöhe hergestellt werden, mit einem entsprechenden Warnhinweis zu versehen.
Dasselbe gilt aus Sicht des ZVA für alle Marktteilnehmer, die im Internet Gleitsichtbrillen vergleichsweise anbieten. Sie wurden daher aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2015 ihre Internetauftritte dahingehend anzupassen und die Kunden bereits bei der Angebotsformulierung über die potenziellen Gefahren bestimmter Brillen zu informieren.
vidi hat geschrieben:Dann hoffen wir mal, dass der ZVA auch darauf achtet, dass die Formulierung dieses Hinweises von den Internetbrillenverkäufern auch korrekt ist.
und außerdem hoffentlich unübersehbar ... Fraglos!
starry_night hat geschrieben:Und was ist Deine Frage?
Wie Michel B. bereits schrieb:
keine Frage sondern lediglich Information.
Da ja auch hier immer mal wieder über die "Qualität" der Brillen aus dem Internet diskutiert wird, halte ich die Information, was der Bundesgerichtshof (BGH) von diesen "Brillen" hält, für mehr als nur legitim.
@vidi keine Sorge
Der ZVA hat in seinem Schreiben den Unternehmen die folgende Formulierung des Warnhinweises vorgeschlagen:
„Die von uns angebotenen Gleitsichtbrillen werden ohne individuelle Berücksichtigung des Hornhautscheitelabstandes, der Fassungsvorneigung und der Einschleifhöhe hergestellt, so dass deshalb die Nutzung dieser Brillen im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen kann.“
Der Warnhinweis darf von den Anbietern keinesfalls so formuliert werden, dass beim Kunden der Eindruck entsteht, das Tragen von Gleitsichtbrillen stelle generell eine Gefahr im Straßenverkehr dar.
starry_night hat geschrieben:So was würde ich im Forumsbereich Fragen zur Brille erwarten. Wie naiv von mir
Da liest es bloß keiner...
...und die FAQ-Funktion wird auch selten benutzt, sonst kämen nicht seit Jahren immer wieder die gleichen Fragen
(mit den gleichen Antworten logischerweise...).
naja, es ist nur eine "Aufforderung" unseres Bundesverbandes, die nicht gesetzl. bindend ist. Das wird also Keiner umsetzen, und es gibt keine Handhabe zur Durchsetzung. Alles freiwillig, aber richtig!
benkhoff hat geschrieben:naja, es ist nur eine "Aufforderung" unseres Bundesverbandes, die nicht gesetzl. bindend ist. Das wird also Keiner umsetzen, und es gibt keine Handhabe zur Durchsetzung. Alles freiwillig, aber richtig!
Falsch, lieber benkhoff. Es ist ein Gerichtsurteil erstritten worden, welches diesen "Warnhinweis" bindend vorschreibt. So habe ich unseren ZVA-Häuptling jedenfalls verstanden.
Wenn man so sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zuläßt, hat man das Gefühl, daß er immer noch experimentiert.
Peter Ustinov (1921-2004), engl. Schriftsteller u. Schauspieler
benkhoff hat geschrieben:naja, es ist nur eine "Aufforderung" unseres Bundesverbandes, die nicht gesetzl. bindend ist. Das wird also Keiner umsetzen, und es gibt keine Handhabe zur Durchsetzung. Alles freiwillig, aber richtig!
Falsch, lieber benkhoff. Es ist ein Gerichtsurteil erstritten worden, welches diesen "Warnhinweis" bindend vorschreibt. So habe ich unseren ZVA-Häuptling jedenfalls verstanden.
So isset!
Gruß Vidi "Geh nicht dahin, wo die Welle ist. Geh dahin, wo sie sein wird“ (Elmar Nordvisk)
Das Urteil ist zweifellos ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Dass es kurzfristig Verbraucher für die Problematik sensibilisieren wird, glaube ich eher nicht. Dazu muss es erst einmal zu schlimmen Verkehrsunfällen kommen, die eindeutig auf die Nutzung einer Internet-Gleitsichtbrille zurückzuführen sind.
Gerade erst wieder bei ebay gesehen: "Angeboten ist eine sehr starke Fernbrille/Sehhilfe in der Stärke von rechts: -8,00 Dpt., links: -8,25 Dpt. …. Wer eine leichte, raffiniert einfache Fernbrille in der o.g. Stärke braucht, wird mit diesem Modell ganz genau richtig liegen…. Leider haben sich meine Augen sehr schnell verschlechtert..."
Hier geht es zwar nicht um Gleitsicht, aber dennoch offenbar um jemanden, der noch nie von der Notwendigkeit einer korrekten Zentrierung gehört hat, und das bei Dioptrienwerten, die diese eindeutig erfordern würden!
Viele Leute können nur Dinge wirklich ernst nehmen, die sie verstehen. Und dass eine Brille, mit der sie gut sehen und keine Probleme haben, eine Gefährdung darstellen kann, leuchtet ihnen eben nicht ein. Es soll doch sogar Fälle geben, wo sich Leute mit einer Fertiglesehilfe auf der Nase ans Steuer setzen.
Schön wäre es, wenn es eine Möglichkeit gäbe, eventuelle Nebenwirkungen, vielleicht in etwas übertriebener Form, so zu simulieren, dass die Leute geschockt sind und überhaupt erst einmal eine Sensibilität für die Problematik entwickeln.
"Nicht jeder der träumen und tanzen kann ist ein TRAUMTÄNZER "... (c) by Klaus Nerlich
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