benkhoff hat geschrieben:quartas hat geschrieben:Was deckt solch eine Versicherung ab?
meistens nicht viel, wenn man mal das Kleingedruckte liest... da gibt es dermaßen viele Ausschlußkriterien, daß sich viele Brillenversicherungen nicht "lohnen"...
Das sehe ich ganz genau so!
Im Grunde zahlt die Versicherung lediglich bei Sehstärkenänderung um mindestens 0,5 dpt, bei so starker Beschädigung der Fassung, dass eine Reparatur nicht möglich ist, und wenn ein oder beide Gläser kaputt gehen. (Ich spreche hier ausdrücklich von der Versicherung, die der o.g. Filialist anbietet, mit anderen kenne ich mich nicht aus, und beziehe mich auf die Versicherungsbedingungen von 2011, als ich das letzte Mal so blöd war, so etwas abzuschließen).
Was Diebstahl, im See versenken oder auch einfaches Verlieren angeht, liegst du aber falsch, benkhoff! - jedenfalls bezogen auf die Versicherung des besagten Filialisten! Die zahlt nämlich NICHT bei Verlust der Brille, egal wodurch! Für eine Leistung der Versicherung ist Voraussetzung, dass man das Wrack vorweisen kann.
Für mich gelohnt haben sich die vielen Versicherungen, die ich für meine Familie zu unserer Zeit als F.-Kunden abgeschlossen und nie rechtzeitig nach zwei Jahren gekündigt habe, eigentlich nicht. Lediglich für unsere Jüngste wurde mal eine Boss-Orange-Fassung erstattet, weil die alte nach dem Wutzrock-Festival dermaßen verbogen war, dass sie sich nicht mehr richten ließ, und sie bekam mal ein neues Glas wegen Stärkenänderung, das war's!
Ach ja, und die Versicherung zahlt natürlich auch nicht bei Eigenverschulden des Versicherten, bei Fahrlässigkeit eines Dritten, Beschädigung durch Brand oder durch strafbare Handlungen ... und ... und ... und...
Gut, dass der fahrlässige "Dritte" wenigstens in den meisten Fällen eine Haftpflichtversicherung hat, die zahlt...