Sportbrille hat geschrieben:
Noch eine Frage: jemand aus der Familie erzählte von einer "Brillenversicherung" ...
Meine Erfahrung mit Versicherungen ist, dass die bekannte Erkrankungen immer ausschließen.
Zu der von dir angesprochenen Versicherung kann ich nur sagen, dass der Antrag ganz einfach beim Brillenkauf vom Optiker ausgefüllt wird und nicht nach Vorerkrankungen gefragt wird (dein Fall ist ja auch recht ungewöhnlich). Speziell bei der von dir angesprochenen Versicherung (von Einzeloptikern wurde bisher noch nicht versucht, mir so etwas aufzuschwatzen, deshalb weiß ich nichts über die von denen angebotenen Versicherungen) sollte dir aber klar sein, dass sie in erster Linie eine Kundenbindungsmaßnahme ist, denn wenn der Versicherungsfall eintritt, bekommst du die neue Brille natürlich nur in einer Filiale der betreffenden Kette. Wenn du so eine Versicherung abschließt, solltest du unbedingt daran denken, sie spätestens zum Ablauf des zweiten Jahres zu kündigen, denn danach bekommst du nur noch die Leistung, die du auch bekommen würdest, wenn du die Versicherung erst beim Kauf der neuen Brille abschließt, also ca. 5 Euro pro Glas (bei Einstärkengläsern) und 5 Euro für die Fassung.
Beispiel: Du kaufst eine Brille, schließt dabei die Versicherung ab und bekommst gleich beim Kauf die o.g. Leistung von 15 Euro (die stammt dann soweit ich weiß nicht von der Versicherung, sondern ist eine freiwillige Leistung des Filialisten, um dir die Versicherung schmackhaft zu machen). Da die Versicherung 10 Euro pro Jahr kostet, hast du im ersten Jahr 5 Euro Gewinn gemacht. Du zahlst im zweiten Jahr wieder 10 Euro, also hat dich, wenn du keinen Schaden zu melden hast, die Versicherung nach zwei Jahren 5 Euro gekostet. Nach dem Ablauf von zwei Jahren läuft die Versicherung aus und du hast Anspruch auf wiederum 15 Euro beim Kauf einer neuen Brille. Angenommen, die alte Brille gefällt dir noch, die Stärke stimmt und du willst keine neue, es werden natürlich trotzdem 10 Euro abgebucht, ebenso im 4. Jahr. Kaufst du dir dann im 5. Jahr eine neue Brille, bekommst du wieder 15 Euro dazu, du hast dann also in den fünf Jahren 50 Euro gezahlt und 30 bekommen. Kündigst du dagegen zum Ablauf des zweiten Jahres und schließt die Versicherung im 5. Jahr neu ab, hast du bis zu diesem Zeitpunkt 30 Euro gezahlt und 30 Euro bekommen.
Ich hatte in der Zeit, als ich dort Stammkundin war, mindestens acht Versicherungen laufen für mich und meine Kinder - gelohnt hat es sich nicht, weil man immer wieder vergisst, rechtzeitig zu kündigen.
Lediglich bei meiner Jüngsten konnte ich die Versicherung ein- oder zweimal für Wutzrock/Wacken-Schäden in Anspruch nehmen. Die Leistungen, die ich bekommen habe, gleichen, wenn ich Glück habe, ungefähr die vielen Versicherungsprämien für die restlichen Familienmitglieder aus, die ich über Jahre hinweg gezahlt habe, ohne irgendwelche Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Vorsatz und Fahrlässigkeit sind natürlich lt. Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, aber wo beginnt Fahrlässigkeit? Schließlich will man verkaufen!
Also mein Rat: Sorgfältig gegenrechnen! In meinem Umfeld waren Versicherungsfälle bisher so selten, dass ich es inzwischen für günstiger halte, in diesen seltenen Fällen den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.