Aus eigener Erfahrung: Nicht abwimmeln lassen auch wenn die Freundlichkeit des Optikers nachlässt. Auch das kenne ich.
Und wenn es nach mindestens zwei Nachbesserungen immer noch keinen Erfolg gibt, dann gibt es nur eins: Rücktritt vom Vertrag. Notfalls mit Rechtsanwalt und Gericht durchsetzen.
Selbst wenn im diesem Forum oft so getan wird als ob das nicht ginge. Völlig falsch. Auch bei Werkverträgen gibt es ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
Mein Optiker wollte mich auch mit einer "Kulanzregelung" und einer teilweisen Erstattung des Kaufpreises abspeisen.
Habe nach konsequenten Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen und der nötigen Hartnäckigkeit aber die Rückerstattung des vollen Preises durchgesetzt.
Es müssten nur mehr Kunden diesen Mut aufbringen und sich nicht von der hehren Optikergilde überfahren lassen.