Guten Tag!
Ich habe vor 5 Jahren eine Gleitsichtbrille erhalten mit der ich auf Anhieb sehr gut zurechtkam. Die auf der Quittung stehende Werte sind
K-L18-1.5-D 1: 00 0,00 0,00
Addition 2,00
K-L18-1.5-D 1:25 0,00 0,00
Addition 2,00
Meine Sehfähigkeit hat sich in den vergangenen 5 Jahren nicht merklich verändert, jedoch wollte ich das Angebot einer Optikerkette nutzen und mir eine etwas höherwertige Zweitbrille zulegen.
Wohingegen die angehende Optikermeisterin vor 5 Jahren sehr sorgfältig waren, war die jetzige Untersuchung, na, sagen wir mal, schlunzig (es lagen ja die alten Werte vor). Buchstaben vorlesen mußte ich erst gar nicht, lediglich sagen, ob ich etwas erkenne, dazwischen viele "Lebensweisheiten" (An dieser Stelle hätte ich gehen müssen )!
Die Werte waren identisch mit der ersten Brille. Als ich nun die neue Brille erhielt, fiel mir auf, dass ich bei künstlichem Licht Spiegelungen im Glas wahrnahm, die mich nicht nur irritierten sondern auch ablenkten. So zB bei Nachtfahrten besonders heftig.
Als ich das reklamierte, schlug mir der Verkäufer vor, das Gestell so zu verbiegen, dass die Reflektionen verschwänden.
Ich war sehr verunsichert und habe daraufhin von meiner "Zufriedenheitsgarantie" Gebrauch gemacht und die Brille zurückgegeben.
War meine Entscheidung richtig?
Kort
Reflektionen im Glas
- DI Michael Ponstein
- Beiträge: 8442
- Registriert: Freitag 9. Juli 2010, 18:05
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Re: Reflektionen im Glas
Es war nicht in Ordnung, dass keine ausführliche Augenprüfung durchgeführt wurde.
Schliesslich kaufst Du ja aktuell und möchtest sicher auch aktuell haben!
Ob nun ein Mangel bei den Gläsern vorlag lässt sich hier nicht erörtern.
Es war bestimmt in Ordnung, dass Du so vorgegangen bist, da es ja die AGB des Unternehmens dies zulässt.
Bei uns hätten wir zunächst mal überprüft, was los ist und überprüft, was verbessert werden kann.
Schliesslich kaufst Du ja aktuell und möchtest sicher auch aktuell haben!
Ob nun ein Mangel bei den Gläsern vorlag lässt sich hier nicht erörtern.
Es war bestimmt in Ordnung, dass Du so vorgegangen bist, da es ja die AGB des Unternehmens dies zulässt.
Bei uns hätten wir zunächst mal überprüft, was los ist und überprüft, was verbessert werden kann.
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