Leider gibt es Arbeitgeber, denen das egal ist und wer sein Recht durchsetzen will, darf gehen. Punkt.In § 6 BildscharbV wird festgehalten, dass hier die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt.
das könnte natürlich sein.... zumindestens seit er vor kurzem nen BMW für über 60 TEU gekauft hat, genau wie der 2. GF, dessen BMW war nur ein paar Euros billiger.vielleicht hat nicht nur die Angestellte wenig Einnahmen sondern der Arbeitgeber auch